Wann untersteht ein Messmittel der Eichpflicht
Messmittel, insbesondere Waagen, Gewichtstücke, Tanksäulen, Abgasmessgeräte und Längenmessmittel unterstehen der Eichpflicht wenn sie:
In Handel und Verkehr verwendet werden (An- oder Verkauf von Gütern)
Im Dienst der Gesundheit und der öffentlichen Sicherheit stehen
Zur amtlichen Feststellung von Sachverhalten, die physikalischen Grössen betreffen, verwendet werden