Meldepflicht

 

Wenn Sie ein Messmittel im gesetzlich geregelten Bereich verwenden, sind Sie verantwortlich, dass:

  • Sie jedes neu in Betrieb genommene Gerät dem zuständigen Eichamt melden
  • das Messmittel den gesetzlichen Vorschriften entspricht
  • die Nacheichung fristgemäss durchgeführt wird
  • Sie die technische Dokumentation und die Konformitätserklärung aufbewahren

    Messmittel online melden