Wenn Sie ein Messmittel im gesetzlich
geregelten Bereich verwenden, sind Sie verantwortlich, dass:
- Sie jedes neu in Betrieb genommene Gerät
dem zuständigen Eichamt melden
- das Messmittel den gesetzlichen Vorschriften
entspricht
- die Nacheichung fristgemäss durchgeführt
wird
- Sie die technische Dokumentation und
die Konformitätserklärung aufbewahren
Messmittel
online melden
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